AGB
AGB
Subunternehmen und Lieferanten.
1. Leistungsverzeichnisse / Regieverzeichnisse/ Lieferscheine sind binnen einer Woche als Email an rechnungen@painsipp-group.com zu übermitteln.
2. Leistungsverzeichnisse / Regieverzeichnisse sind täglich ohne Ausnahmen dem Polier oder Verantwortlichen zur Unterzeichnung und Prüfung vorzulegen. Spätere Erstellung/Vorlage werden nicht anerkannt! Die erstellten und unterfertigten Aufzeichnungen sind wie im Punkt 1 binnen einer Woche an rechnungen@painsipp-group.com zu senden.
3. Erbrachte Leistungen sind binnen sechs Monaten ab Aufzeichnungsunterfertigung in Rechnung zu stellen, Rechnungen die über die sechs Monatefrist hinaus verrechnet werden, werden nicht anerkannt. Leistungen, die über die sechs Monatsfrist hinaus durchgeführt werden, sind in Teilrechnungen innerhalb der Frist abzurechnen. Leistungen, die innerhalb der Frist erbracht wurden, aber nach Ablauf der sechs Monatsfrist verrechnet werden – werden als beglichen/erledigt durch den Lieferanten oder Subunternehmer selbst, vereinbart!
4. Angebote durch den Lieferanten/Subunternehmer sind zwei Jahre bindend, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich durch unsere Unterschrift vereinbart wurde.
5. Zahlungsziel wird beidseitig wie folgt festgelegt. 30 Tage Prüffrist 14 Tage 3% Skonto ab Rechnungslegung.
6. Durch Verzögerung oder Lieferengpässe, unabhängig welcher Auslöser oder Natur (auch ausgeschlossen sind höhere Gewalt oder Umwelteinflüsse). Bei Ausnahmen für Verzug in der angegebenen Lieferzeit oder Fertigstellungszeiten, wird vereinbart 0,5 Prozent des Gesamtauftragsvolumens/ je angefangen Kalendertages ohne Lieferung oder Fertigstellung, in Abzug gestellter Rechnungen zu bringen oder bei Vollzahlung durch Verrechnung durch uns an den Subunternehmer oder Lieferanten.
7. Rechnungen sind ausschließlich an die von uns angegebenen Firmen mit korrekter Firmenanschrift zu verrechnen.
8. Beschädigungen durch Subunternehmen oder Lieferanten, egal welcher Art, werden dem Verursacher in Rechnung oder in Abzug gebracht, unabhängig von deren Haftpflichtabwicklung.
9. Personalschutzmaßnahmen sind vom ausführenden Unternehmen selbst durchzuführen!
10. Korrekte Personalanmeldungen sind dem jeweiligen Kollektiv und Gewerk der beauftragten Firmen ausschließlich durch das beauftragte Unternehmen durchzuführen. Unterlagen zur Prüfung (durch uns oder einer Behörde) müssen ausnahmslos an dem jeweiligen Arbeitsplatz des gestelltes Personals zu Verfügung stehen!
11. Alle erforderlichen Anmeldungen so wie A1-Papiere liegen ausschließliche in der Verantwortung des jeweilig beauftragen Unternehmens.
12. Geliefertes Material geht ab Baustelle in das Eigentum der Painsipp-GroupTM über, unabhängig des Zahlungsstatuts.
13. Als Gerichtstand wird Salzburg vereinbart.
14. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch ohne Ausnahmen, Einspruch muss binnen einer Woche / sieben Tagen nach Beauftragung erfolgen oder sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist, gelten unsere AGB auch automatisch durch Auftragsannahme oder Lieferung durch Subunternehmen oder Lieferanten.
15. Arbeiten die durch Subunternehmen angenommen/übernommen werden sind ohne Ausnahmen in einem Durchführungsschritt und im vereinbarten Zeitraum durchzuführen. Bei nicht einhalten egal welcher Natur, tritt Punkt 6 unserer AGB in Kraft und wird dementsprechend auch als Verzug betrachtet.
16. Durchgeführte Arbeiten müssen durch eine lückenlose Fotodokumentation belegbar sein, andernfalls gelten Arbeiten nicht als durchgeführt oder können von uns bei Rechnungslegung mittels Rechnungskorrektur vom Rechnungsbetrag abgezogen werden! Eine neue Verrechnung kann nur dann erfolgen, wenn die durchgeführten Arbeiten durch den Auszuführenden, betrifft Sub- sowie Lieferunternehmen gleich, mittels Nachbringen einer lückenlosen Fotodokumentation nachgewiesen wird.
Auftraggeber (AG):
1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn mündlich oder schriftlich eine Arbeit von uns an Bauwerken oder Objekten durch den befugten Auftraggeber beauftragt wird oder eine Lieferung durch uns oder einen unserer Subunternehmen erfolgt. Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Für die Auftragserteilung gelten automatisch unsere AGB.
2. Beauftragungen der Painsipp-GroupTM werden mittels Fotodokumentation laufend festgehalten.
3. Angebote gelten als gesamt angenommen, wenn eine Beauftragung oder ein Arbeitsbeginn erfolgt.
4. Rechnungen müssen binnen sieben Tagen beisprucht werden, andernfalls gelten diese als zur Gänze anerkannt und sind zu begleichen. Zinsen sind ab sieben Tagen Verzug monatlich zu begleichen.
5. Rechnungslegungen: 1. Teilrechnung 50% vor Arbeitsbeginn (Anzahlung), 2. Teilrechnung 35% bei Arbeitsfortschritt. 15% vor Fertigstellung. Zwischenrechnungen (Regien oder Sonderbeauftragungen) sind jederzeit von uns zu verrechnen.
6. Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt. Bei Verzug werden 9% Zinsen pro Monat vereinbart.
7. Produkte sowie Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, unabhängig davon, ob Teilrechnungen oder Zwischenrechnungen (Regien) aus einem Bauvorhaben schon beglichen wurden oder nicht, Eigentum der Painsipp-GroupTM und Patrick Painsipp. Es wird ausdrücklich ohne Ausnahme vereinbart, dass lose Materialien sowie schon verbaute Materialien und Einbauten jeder Art (z.B. Fenster, Heizungen inkl. zentrale Heizanlagen, Küchen inkl. Geräte, Putz, Fliesen oder andere Wand- und Bodenbeläge udgl.) jederzeit ohne jegliche Vorankündigung, bei entsprechendem Zahlungsverzug rück- oder abgebaut werden können! Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Hausrechte sowie Eigentumsvorbehalte oder Betretungsverbote jeglicher Art und räumt den Mitarbeitern der Painsipp-GroupTM jederzeit die Betretung ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Kosten, die aus einem Zahlungsverzug entstehen, ohne Ausnahmen zur übernehmen und ist dieser dafür auch privat haftbar. Durch die Rückholung gelten offene Forderungen nicht als beglichen und bleiben bestehen!
AGB.:
Vor Beginn der Arbeiten muss ein Sige-Plan so wie ein Rückbaukonzept vorliegen. Die Baustelleneinrichtung muss vom Auftraggeber kostenlos gestellt werden (Bauzaun, Bau-WC, Baustrom…). Sollte es gewünscht sein, diese Einrichtungen durch uns selbst zu stellen, machen wir Ihnen gerne ein zusätzliches Angebot. Um Standzeiten zu vermeiden, sind alle Angebote in einem Durchführungsschritt kalkuliert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entstehen Standzeiten, werden diese gesondert, auch ohne Bestätigung durch denn AG, in Rechnung gestellt. Sämtliche erforderliche Geräte werden von uns gestellt (außer bei Dachabtragungen – wenn benötigt, ein Kran, der bauseits zur Verfügung gestellt werden muss). Für Großgeräte (Bagger von 0,8to bis <25to und Schwerlastkran/ Stativhebebühnen/Scherenbühnen) muss vor Arbeitsbeginn eine statische Abklärung seitens des AG vorliegen, ob die Fundamentplatte oder Deckenplatte (EG oder 1. OG) das Befahren ermöglicht. Für Schäden an Gebäudehüllen, die nicht ausgesteift werden oder der Untergrund bauseits demensprechend vorbereitet wurde, wird keinerlei Haftung übernommen. Vor und nach unseren Arbeiten muss bauseits eine Beweissicherung erfolgt sein. Schäden, die nicht durch eine Beweissicherung von uns oder Dritte festgehalten werden, werden nicht anerkannt. Angebote, die zu keinem Vergabegespräch führen oder wir keine Einladung dazu erhalten, werden automatisch als kalkulatorisches Angebot für Sie bewertet und sind somit mit 5% der kalkulierten Auftragssumme zu entlohnen, sollten Sie binnen 7 Tagen nach Ausstellungsdatum keine Änderung wünschen. Produkte oder Einbauten, die nicht zu 100% bezahlt wurden, bleiben Eigentum der Firma Painsipp-GroupTM GmbH und können bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen jederzeit wieder rückgebaut oder abgeholt werden, egal ob in eingebauten Zustand oder im noch nicht verbauten Zustand. Vor Arbeitsbeginn muss eine genaue Darstellung/Detailplan von der Halterung des Daches an den Fertigbauteilen vorhanden sein. Für den Zeitraum der Bauarbeiten am Objekt werden von uns Werbemöglichkeiten genützt und auch Werbetafeln werden auf wichtigen Zu/An/Abfahrtsstraßen platziert. Das Abtragen des Asphaltes wird nicht pauschaliert, sondern nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kernbohrungen oder Betonschnitte können laut Preisliste 2024 Painsipp GroupTM erledigt werden! Betonschnitte müssen bauseits durchgeführt werden, wenn der Bedarf einer Fremdfirma vorliegt. Für Schäden, die an Bestandsobjekten entstehen, die erhaltungswert sind, und dementsprechend nicht ordnungsgemäß durch den Auftraggeber geschützt wurden, wird keine Haftung übernommen. Schäden durch Erschütterungen sind auch bei Einhaltung der Grenzwerte der Ö-Norm S9020 nicht gänzlich auszuschließen. Wir empfehlen hierfür den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Eventuell notwendige Erschütterungsmessungen sind im EP nicht enthalten und sind zu vergüten. Alle Großgeräte/Kräne müssen bauseits vom AG beigestellt werden und während der Abbrucharbeiten uneingeschränkt zur Verfügung stehen! Kalkuliert sind die Arbeiten tagsüber zu normalen Arbeitszeiten 07:00-17:00 Uhr von Montag bis Freitag. Sollte es zu Änderung der Zeiten kommen egal aus welchen Gründen sind diese daraus resultierenden Mehrkosten vom AG zu tragen und bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Gültigkeit und Ausführung der Arbeiten: Vor Auftragserteilung bedarf das Angebot unserer endgültigen Zustimmung. Angeboten sind ausschließlich Arbeiten, die mit Baugeräten maschinell ausgeführt werden können.
Erschütterungen, Schäden: Für Schäden an den Zufahrtsstraßen durch ordnungsgemäße Benützung mit LKW 4-Achser und Tieflader für Baumaschinentransporte haften wir nicht. Durch die ausdrücklich geforderte mechanische Abtragung von Dächern oder Bauteilen, die mit Bestandsteilen verbunden sind, die erhalten bleiben müssen, werden Trennschnitte erforderlich. Sollte dies bauseits nicht durchgeführt werden und es kommt zu Bestandsschäden, werden keinerlei Haftungen übernommen. Rechnungskorrekturen müssen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Email oder Post eingelangt sein. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist werden nicht anerkannt und haben keine Gültigkeit! Bei Streichungen nach Ablauf der Fristen werden Differenzbeträge nachgefordert. Abzüge von nicht vereinbarten Skontos z.B.: Bei Subunternehmerverrechnungen oder Nichteinhaltung von Zahlungszielen werden ebenso nachgefordert. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, verfallen gewährte Rabatte sowie Nachlässe und es wird der Gesamtbetrag fällig und nachverrechnet. Aufmaße sind durch den AG zu erstellen, bei Verrechnungen mittels Leistungsverzeichnissen, sind diese 14-tägig bei uns unter office@painsipp-group.com abzugeben, und wenn nötig/gewünscht/Unklarheiten durch eine dritte Instanz, durch den AG durchzuführen. Unterfertigte Regien werden zu 100 % verrechnet. Hierbei wird vereinbart, dass auch Poliere oder auch Vorarbeiter sowie Auftraggeber der Baufirma als zeichnungsberechtigt gelten. Regieleistungen fallen nicht in Vereinbarungen, die innerhalb einer Pauschale getroffen wurden wie z.B. Rabatte. Um Lohndumping zu verhindern, sind bei unserem Polier alle Unterlagen zu unseren Arbeitnehmern für etwaige Kontrollen in Kopie aufliegend und stehen jederzeit für den AG zu Verfügung.